Ausgabe FamilienCard + Freiburg Pass: Di. 10 - 12 und Mi, 16 - 18 Uhr
Beratung im Familienbüro: Di. 10 - 12 und Mi, 16 - 18 Uhr (ohne Anmeldung)
FamilienCard und FreiburgPass sind kostenfrei bei gestelltem Wohngeld-antrag, auch wenn die Bewilligung noch nicht da ist! (Gilt bis 30.6.25).
Der Landesfamilienpass
Wer den Landesfamilienpass erhält:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Was Sie mit dem Pass unternehmen können:
Die Wilhelma in Stuttgart, das Schloss Heidelberg, das Blühende Barock in Ludwigsburg, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe und das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim stehen einmal im Jahr kostenlos offen. Mit dem Landesfamilienpass können in den staatlichen Schlössern, Gärten und staatlichen Museen sowohl Dauer- als auch Sonderausstellungen kostenlos besucht werden.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Die Listen der aktuellen Angebote finden Sie unter
Liste aller staatlichen Einrichtungen
Liste aller nicht-staatlichen Einrichtungen
Wo Sie den Landesfamilienpass bekommen:
Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement der Stadt Freiburg
Fehrenbachallee 12, Rathaus im Stühlinger
Öffnungszeiten und Infos zur Terminvereinbarung unter https://www.freiburg.de/pb/-/205348/buergerservice/oe6014405
Online-Antrag unter https://www.freiburg.de/pb/-/205332/vbid173
Freiburger Bündnis für Familie
Kaiser-Joseph-Straße 268 (Friedrichsbau)
Dienstags: 10 - 12 Uhr
Mittwochs: 16 - 18 Uhr
Ortsverwaltung Opfingen
Montag - Freitag 08 -12 Uhr
Montag 18 - 20 Uhr
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument