Der Landesfamilienpass
Den Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Die berechtigten Familien können mit dem Landesfamilienpass staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen des Landes unentgeltlich besuchen.
Die Wilhelma in Stuttgart, das Schloss Heidelberg, das Blühende Barock in Ludwigsburg, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe und das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim stehen einmal im Jahr kostenlos offen. Mit dem Landesfamilienpass können in den staatlichen Museen sowohl Dauer- als auch Sonderausstellungen kostenlos besucht werden.
Weitere Infos unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/bilderstrecken/landesfamilienpass/